Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)
§ 1 Allgemeines | Geltungsbereich
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Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
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Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
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Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt.
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Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
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Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 2 Angebot | Angebotsunterlagen
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Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
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Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses innerhalb von 4 Wochen anzunehmen – durch Auftragsbestätigung oder Lieferung.
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Der Kunde hat die Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen und Abweichungen schriftlich mitzuteilen.
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An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, E-Plänen, Softwareprogrammen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht weitergegeben, geändert oder genutzt werden.
§ 3 Preise | Zahlungsbedingungen | Skonto
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Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise „ab Werk“ (EXW, INCOTERMS 2020), unverladen, unverzollt, ausschließlich Verpackungs-, Fracht- und Versandkosten.
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Preisänderungen sind möglich bei Tarifänderungen oder Materialpreisänderungen. Nachweise werden auf Verlangen erbracht.
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Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.
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Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen wie folgt zu leisten:
- 40 % Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung,
- 50 % nach Meldung der Liefer- oder Abnahmebereitschaft der Hauptteile,
- Restbetrag nach Gefahrenübergang. -
Dienstleistungen, Montagen und Reparaturen werden nach aktuellen Verrechnungssätzen abgerechnet. Reise- und Wartezeiten gelten als Arbeitszeit.
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Skontoabzug ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.
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Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und Lieferungen zurückzuhalten.
§ 4 Lieferzeit
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Lieferzeiten sind annähernd, sofern nicht ausdrücklich schriftlich fix vereinbart.
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Voraussetzung ist die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden.
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Lieferfrist verlängert sich bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Cyberangriffen, Problemen im Außenwirtschaftsrecht oder ähnlichen unvorhersehbaren Hindernissen.
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Kommt der Kunde in Annahmeverzug, haften wir nicht für zufälligen Untergang oder Verschlechterung.
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Im Fall schuldhafter Pflichtverletzungen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
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Verzugsentschädigung: 0,1 % pro vollendete Woche, max. 5 % des Lieferwertes.
§ 5 Gefahrenübergang | Verpackungskosten
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Lieferung „ab Werk“ (EXW, INCOTERMS 2020), sofern nicht anders vereinbart.
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Mit Bereitstellung der Ware zur Verladung geht die Gefahr auf den Kunden über.
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Verpackungskosten, Versicherung und Transportschäden trägt der Kunde, sofern nicht anders geregelt.
§ 6 Mängelhaftung
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Maßgeblich ist die vereinbarte Beschaffenheit. Werbeaussagen oder Prospekte sind unverbindlich.
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Der Kunde muss uns Gelegenheit zur Prüfung der Mängel geben.
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Keine Gewähr bei unsachgemäßer Nutzung, natürlicher Abnutzung, ungeeigneten Betriebsmitteln oder Fremdeinwirkung.
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Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB gilt.
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Nach unserer Wahl erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
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Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Rücktritt oder Minderung verlangen.
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Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden bleibt unberührt.
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Verjährung: 12 Monate ab Gefahrenübergang, außer bei Bauwerken oder wesentlichen Baumaterialien (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB: 5 Jahre).
§ 7 Gesamthaftung
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Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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Ausnahmen gelten bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
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Vorbehaltseigentum
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher – auch künftig entstehender – Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unser Eigentum (§ 449 Abs. 1 BGB). -
Verarbeitung, Verbindung, Vermischung
a) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen.
b) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung (§§ 947, 948 BGB).
c) Erfolgt die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt uns der Kunde bereits jetzt das anteilige Miteigentum. -
Weiterveräußerung
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich USt) ab (§ 398 BGB). Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung weiterverkauft wird. -
Einziehungsermächtigung
Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und diesen die Abtretung anzuzeigen. -
Sicherungsrechte Dritter
Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu erteilen sowie den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen (§ 771 ZPO). -
Rücktritt und Herausgabe
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen (§ 449 Abs. 2 BGB). -
Freigabeklausel
Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.
§ 9 Annullierungskosten
- Tritt der Kunde unberechtigt vom Auftrag zurück, können wir pauschal 10 % des Preises verlangen, es sei denn, er weist einen geringeren Schaden nach.
§ 10 Gerichtsstand | Erfüllungsort
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Für Kaufleute ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Wir können jedoch auch am Sitz des Kunden klagen.
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Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
§ 11 Montagebedingungen
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Montagepflicht nur, wenn ausdrücklich vereinbart.
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Kunde muss Montagepersonal unterstützen, Sicherheitsvorschriften einhalten und Kosten tragen.
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Abnahme gilt nach 2 Wochen als erfolgt, wenn keine Beanstandung.
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Haftung für Montage richtet sich nach § 6 und § 7.
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Verjährung für Montage-Mängel: 12 Monate, bei Bauwerken gesetzliche Fristen.
§ 12 Urheberrechte | Schutz von Konstruktionsunterlagen
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Alle von uns erstellten oder bereitgestellten Konstruktionen, 3D-Zeichnungen, CAD-Daten, Pläne, Software, Dokumentationen sowie sonstige technische Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben in unserem Eigentum.
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Eine Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Verwertung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig.
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Eine Herausgabe erfolgt ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke. Der Kunde erwirbt hieran keinerlei Eigentums- oder Nutzungsrechte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
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Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen behalten wir uns Schadensersatzansprüche sowie Unterlassungs- und Herausgabeansprüche ausdrücklich vor.

